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Registrierung für Kältemittel

Die Sichtbarkeit der Preise für Kältemittel und eine direkte Bestellung in unserem Onlineshop wird erst nach

Registrierung und Freischaltung (Vorlage einer Zertifizierung) im Shop aktiviert.

1. Sie registrieren sich als Kunde in userem Onlineshop. Sollten Sie bereits als Kunde registriert sein, senden Sie uns bitte das entsprechende Zertifikat mit Ihren Kontaktdaten zu.

2. Zusendung der entsprechenden Zertifizierung oder entsprechendem Nachweis per E-Mail an shop@eiscold.de

3. Freischaltung Ihres Kontos für die Kundengruppe „Zertifiziert“ (Wird von uns ausgeführt)

4. Nach erfolgreicher Freischaltung erhalten Sie eine Bestätigungsmail das sich Ihre Kundegruppe geändert hat. Nun sollten alle Preise für den Bereich Kältemittel sichtbar sein und der Bestellvorgang kann wie gewohnt fortgesetzt werden.

5. Bei Fragen zur Registrierung oder Zertifizierung sprechen Sie uns bitte an.

Für Unternehmer gilt:

Nach Art. 11 der F-Gase-Verordnung dürfen fluorierte Treibhausgase nur an Unternehmen verkauft werden, die Inhaber eines Unternehmenszertifikats nach § 6 ChemKlimaschutzV sind, wenn sie diese zum Zwecke von Tätigkeiten nach Art. 10 der F-Gase-Verordnung erwerben möchten. Hierzu gehören u.a. die Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sowie deren Dichtheitskontrollen und die Rückgewinnung.

Für Endverbraucher gilt:

Nach § 9 Abs. 2 ChemKlimaschutzV müssen Lieferanten fluorierter Treibhausgase prüfen (auch Online), ob ihre Käufer über entsprechende Zertifikate/Sachkundebescheinigungen nach § 5 bzw. § 6 ChemKlimaschutzV verfügen, wenn diese die fluorierten Treibhausgase für Installation, Wartung, Instandhaltung oder Reparatur von Einrichtungen verwenden (Tätigkeiten nach Artikel 11 Abs. 4 FGase-Verordnung).

Nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind, dürfen nur dann an Endverbraucher verkauft werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Installation von einem nach Artikel 10 zertifizierten Unternehmen ausgeführt wird.

Für Unternehmen zum Zweck des Weiterverkaufs gilt:

§ 11 Abs. 4 ChemKlimaschutzV:  Zum Zweck der Ausführung der Installation, Wartung, Instandhaltung oder Reparatur von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und für die eine Zertifizierung oder Bescheinigung nach Artikel 10 erforderlich ist, dürfen fluorierte Treibhausgase nur an und von Unternehmen verkauft und gekauft werden, die Inhaber der entsprechenden Zertifikate oder Bescheinigung nach Artikel 10 sind, oder an und von Unternehmen, die die Personen beschäftigen, die Inhaber eines Zertifikats oder einer Ausbildungsbescheinigung nach Artikel 10 Absätze 2 und 5 sind. Dieser Absatz hindert Unternehmen ohne Zertifikat, die nicht die Tätigkeiten gemäß Satz 1 des vorliegenden Absatzes ausführen, nicht daran, fluorierte Treibhausgase zu sammeln, zu befördern oder zu liefern.